Antrag auf Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut

Reproduktionen aus dem Wiener Stadt- und Landesarchiv dürfen Sie nur mit einer Genehmigung für kommerzielle Zwecke weiterverwenden. Reproduktionen können Digitalisate oder Papierausdrucke davon sein.

Sie können die Weiterverwendung online beantragen.

Sie können sich online auch mit Ihrem Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Reproduktionen von Archivgut (Digitalisate oder Papierausdrucke davon) werden für die Weiterverwendung für nicht kommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: Creative Commons.

Möchten Sie Reproduktionen für kommerzielle Zwecke verwenden, müssen Sie eine Genehmigung des Wiener Stadt- und Landesarchivs beantragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das reproduzierte Archivgut darf nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornografische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen oder zu solchen Aktivitäten anstiften.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Das Fotografieren oder Scannen in den Räumen des Archivs kann gestattet werden. Sie müssen dabei konservatorische Auflagen einhalten. Reproduktionsaufträge werden vom Wiener Stadt- und Landesarchiv selbst abgewickelt.

Die Weiterverwendung können Sie online oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, beantragen.

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv erteilt die Bewilligung zur Weiterverwendung schriftlich per E-Mail.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Der Antrag auf Weiterverwendung ist kostenlos.

Es können Herstellungskosten laut Tarifordnung anfallen, zum Beispiel wenn kein Digitalisat in der gewünschten Ausführung vorliegt. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie bleiben von der Zustimmung zur Weiterverwendung unberührt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Genehmigung zur Weiterverwendung gilt ausdrücklich nur für den im Antrag angeführten Zweck. Eine Verwendung für andere als den angegebenen Zweck oder die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Bei jeder Verwendung von reproduzierten Dokumenten müssen Sie den in der Genehmigung genannten Bildnachweis oder die genannte Hersteller*innen-Bezeichnung verwenden.

Bestehen an den reproduzierten Dokumenten Urheberrechte oder Werknutzungsrechte Dritter, müssen Sie zusätzlich die erforderliche Lizenz einholen. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv übernimmt keine Haftung für nicht eingeholte Genehmigungen.

Stellen die reproduzierten Dokumente einen wesentlichen Teil der Veröffentlichung dar, müssen Sie dem Wiener Stadt- und Landesarchiv unaufgefordert ein Belegexemplar überlassen.

Rechtliche Grundlagen:

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Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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