Strafrechtlich relevante Formen von Cyber-Gewalt

Die häufigsten Formen von Cyber-Gewalt sind Cyber-Stalking und Cyber-Mobbing.

Cyber-Stalking

Cyber-Stalking ist, wenn dein Partner Technologie verwendet,

  • um dich beharrlich und unerwünscht weiter zu kontaktieren,
  • um weiterhin deine Social-Media-Aktivitäten zu verfolgen,
  • um deine Passwörter zu knacken.

Fallbeispiel:

Dein (Ex-)Partner kontaktiert dich unablässig und unerwünscht auf unterschiedlichen Kanälen (E-Mail, Messenger-Dienste, Facebook und so weiter). Du hast bereits schriftlich einen klaren Kontaktstopp unternommen ("Ich möchte in Zukunft auf keine Weise von dir kontaktiert werden.") und diesen dokumentiert. Seither hast du ihm auch nicht mehr geantwortet. Trotzdem kontaktiert er dich seit Monaten mehrmals täglich.

  • Dokumentiere die Aufforderung zum Kontaktstopp.
  • Antworte nicht mehr.

Cyber-Mobbing

Fallbeispiel:

Dein (Ex-)Partner teilt ohne deine Zustimmung intime Nacktbilder von dir auf Social-Media-Plattformen. Die Fotos sind für mehrere Personen über einen längeren Zeitraum zu sehen.

Das Teilen intimer oder expliziter Inhalte ohne deine Zustimmung ist eine strafbare und schwerwiegende Form von Cyber-Gewalt. Bilder können nur schwer umfassend gelöscht werden, wenn sie einmal online sind und geteilt wurden.

Suche Beratung! Sichere Beweise! Melde Inhalte! Du kannst auch Anzeige erstatten. Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren, nicht mit der Situation alleine zu sein, einen Umgang zu finden, auch wenn es nie eine Garantie gibt, dass die Bilder komplett verschwinden.

Online-Drohungen

Online-Drohungen, dich oder deine Familienmitglieder umzubringen, sind reale Drohungen, ernst zu nehmen und strafbar.

Bedroht dich dein (Ex-)Partner über das Telefon, per E-Mail oder SMS mit dem Umbringen:

  • Behalte beziehungsweise speichere das Original der WhatsApp-Nachricht/SMS.
  • Geh zur Polizei.
  • Suche eine Beratungsstelle auf.
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